Logo Apotheken Versicherung - PharmAssec

Internethaftpflicht

Internethaftpflicht

Digitale Sicherheit mit PharmAssec

Dass ein Versicherungsschutz mit der Zeit gehen muss, um auch neu entstehende Risiken für Versicherungsnehmer abwehren zu können, zeigt sich unter anderem bei der Haftpflichtversicherung. Mit der zunehmenden Digitalisierung sind nämlich neuartige Risiken entstanden, die es vorher so nicht gab. PharmAssec hat frühzeitig auf diese Entwicklung reagiert und den Haftungsschutz auf digitale Lebens- und Arbeitsbereiche erweitert, so dass auch Forderungen, die im Zusammenhang mit der Nutzung von IT stehen, reguliert werden.

Risiken, die durch unseren Internet-Haftungsschutz abgesichert werden, sind beispielsweise infizierte E-Mails oder Webseiten, die Dritte schädigen. Ist beispielsweise Ihr Computersystem von Schadprogrammen befallen, können Sie diese Schadprogramme ungewollt per E-Mail weiterverbreiten. Auch eine gehackte Webseite, die Besucher attackiert, kann zur Gefahr für diese werden. Geschädigte können Sie in solchen Fällen haftbar machen. Denn diese und andere Schadenskausalitäten begründen Haftungsansprüche von Geschädigten gegenüber dem Versender der infizierten E-Mail oder dem Betreiber der von Schadsoftware betroffenen Website. Ganz grundsätzlich kann gesagt werden, dass Personen, die von Ihren IT-Systemen geschädigt wurden, Forderungen nach Wiedergutmachung an Sie stellen können. Dabei ist es unerheblich, ob der Schaden bewusst oder unwissentlich zugefügt wurde.

Mit unserer Allrisk-Police PharmAssec verfügen Sie über einen umfassenden Schutz vor Haftungsrisiken, die sich aus der Nutzung von IT ergeben. Konkret sieht unser Internet-Haftungsschutz eine weltweite Pauschaldeckung in Höhe von 2 Millionen Euro vor. In unserem Schutzumfang enthalten sind selbstverständlich auch Fälle, bei denen es um die Verletzung von Persönlichkeits- und Namensrechten geht. Damit erhalten Sie bei uns standardmäßig deutlich mehr Sicherheit als vergleichbare Konzepte bieten können. Denn andere Versicherungsangebote stellen eine solche Absicherung in der Regel nur gegen zusätzliche Beitragszahlungen zur Verfügung.

Informationen für Sanitätsfachhäuser
Informationen für Sanitätsfachhäuser

Unser Haftungsschutz begleitet Sie ins Internet

Manchmal reicht schon eine einzige E-Mail, um einen großen Schaden bei Dritten zu verursachen und damit enorme Haftungsforderungen auszulösen. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie eine infizierte E-Mail an einen Großhändler schicken, dessen IT-Struktur daraufhin angegriffen und geschädigt wird. Wird bei einer Analyse der Schadensursache durch IT-Spezialisten festgestellt, dass Ihre E-Mail für die Infizierung des Systems verantwortlich ist, können Sie für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden. Je nach Größe der Schäden und dem Aufwand, der zur Behebung nötig ist, kann die Entschädigungsforderung empfindlich hoch ausfallen.

Noch unangenehmer kann es für Sie werden, wenn die Infizierung Ihres Systems für eine bestimmte Zeit unentdeckt bleibt, und Sie mehrere oder gar viele kontaminierte E-Mails verschicken, die bei verschiedenen Empfängern Schäden verursachen. Auch ein infizierter E-Mail-Newsletter, der an viele Personen verschickt wird, kann zu weit gestreuten Schäden und damit verbundenen Forderungen führen.

Wenn die eigene Webseite zur Falle wird

Doch das Risiko, das von der Nutzung von IT ausgehen kann, ist nicht auf die Versendung infizierter E-Mails beschränkt. Eigene Websites oder Auftritte in sozialen Netzwerken können ebenfalls zur Haftungsfalle werden, wenn diese beispielsweise gehackt und infiziert wurden und dadurch Schadprogramme an Seitenbesucher weitergeben. Abhängig von den Sicherheitsvorkehrungen der Besucher und der Art der Manipulation kann es dann bei einer beträchtlichen Zahl von Besuchern zu erheblichen Schäden kommen. Betreiben Sie möglicherweise einen Online-Shop oder eine Webseite mit einem geschützten Mitglieder-Bereich, können Hacker persönliche Daten Ihrer Kunden ausspionieren. Damit wäre das Persönlichkeitsrecht Ihrer Kunden verletzt. Ein weiteres juristisches Risiko im Zusammenhang mit Webseiten kommt bei der Namensgebung der Webseite zum Tragen. Hier muss in jedem Fall darauf geachtet werden, dass der Name Ihrer Webseite nicht mit den Namensrechten anderer Anbieter kollidiert. Sieht sich der Inhaber der Namensrechte durch Sie und Ihre Webseite geschädigt, kann auch dies zu Ansprüchen führen.

Weitere Haftungsfallen drohen Webseitenbetreibern wenn etwa die Mitteilungspflichten aus Paragraf 5 Telemediengesetz (TMG) verletzt werden. Zu den im TMG festgelegten Pflichtangaben zählen vor allem Name, Anschrift, Telefon- und Faxnummer sowie E-Mailadresse. Entspricht ein Internetauftritt diesen Anforderungen nicht, kann jeder Kunde und auch jeder Mitbewerber juristisch gegen Sie als Webseitenbetreiber vorgehen.

Übertriebene Versprechungen sollten selbstverständlich vermieden werden. Aussagen wie: „das günstigste Angebot“ oder das „beste Fachwissen in allen Gesundheitsfragen“ sind Beispiele für Formulierungen, die zusätzliche Haftungsrisiken schaffen. Ebenfalls selbstverständlich sollte die Beachtung von Urheberrechten sein. Da es aber gerade in sozialen Netzwerken immer wieder zu Verstößen kommt, soll hier nochmals auf mitunter unangenehmen und teuren Folgen hingewiesen werden, die Übertretungen nach sich ziehen können. So drohen bei der unberechtigten Nutzung fremden geistigen Eigentums – zum Beispiel Fotografien, Straßenkarten oder freigestellte Zitate – Abmahnungen und Schadenersatzforderungen. Gerade Verkaufsplattformen für Fotografien und mitunter auch Erben von Schriftstellern durchsuchen regelmäßig das Netz nach Verstößen gegen das Urheberrecht. Neben Schadenersatzforderungen und Vertragsstrafen stellen die Rechteinhaber oft auch noch ihre Anwaltskosten in Rechnung.

IP-Anonymisierung

Sollten Sie für Ihre Webseite auf Google Analytics zurückgreifen, muss unbedingt darauf geachtet werden, dass IP-Adressen von Webseitenbesuchern nicht ohne vorherige Anonymisierung an Google weitergegeben werden. Um die Datensicherheit von Internetusern zu schützen, gibt es eine IP-Anonymisierung von Google Analytics. Bleibt diese ausgeschaltet, drohen Webseiteninhabern Strafen. Das zeigt eine Entscheidung des Landgerichts Dresden (Aktenzeichen 1a O 1582/18). In dem konkreten Fall gab das Landgericht einem Kläger Recht, der wegen mangelnder Anonymisierung gegen den Inhaber einer Internetseite juristisch vorgegangen war.

Details für Vermittler
Details für Vermittler

So schützen sich Ihre Kunden vor Internet-Haftpflichtrisiken

Haftungsrisiken, die aus der Verwendung von Internettechnologien erwachsen, werden von der Allrisk-Police PharmAssec – ohne Zusatzbeiträge – mit einer weltweit gültigen Deckung in Höhe von 2 Millionen Euro abgesichert. Unsere Internet-Haftpflicht greift auch bei der Verletzung von Persönlichkeits- und Namensrechten. Damit entspricht der Schutzumfang von PharmAssec im Gegensatz zu vielen anderen vergleichbaren Konzepten der tatsächlichen Risikolage. Andere Versicherungslösungen gewähren einen Haftpflichtschutz fürs Internet zudem oft nur gegen Zahlung zusätzlicher oder erhöhter Beiträge.