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Haftpflicht - Versicherungssummen

Haftpflicht - Versicherungssummen

Niedrige Versicherungssummen müssen nicht sein

Bei einem Haftungsschutz gehören die festgelegten Versicherungssummen mit zu den wichtigsten Parametern, die über die Qualität der jeweiligen Absicherung entscheiden.Aus unserer Erfahrung wissen wir aber, dass in vielen Haftpflichtversicherungen knapp bemessene Versicherungssummen vereinbart sind, die Apothekern und Apothekerinnen unter Umständen bei hohen Forderungen von Dritten einen ausreichenden Schutz zu gewähren. Leider wird der Höhe der Versicherungssummen beim Abschluss eines Vertages oft zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Nicht selten wird auch einfach das Risiko unterschätzt, von vermeintlich oder tatsächlich geschädigten Personen verklagt zu werden und sich mit hohen Forderungen konfrontiert zu sehen.

Die Folge: Oft sind Versicherungssummen unnötigerweise deutlich zu niedrig angesetzt, um Apotheken mit ihrer sehr spezifischen Risikoexposition genügend Sicherheit bieten zu können. Das kann bei einem Schadenfall sehr unangenehme Folgen haben.

PharmAssec bietet standardmäßig jedem Apothekeninhaber und jeder Apothekeninhaberin eine Versicherungssumme von 15 Mio. EUR je Schadenfall bei Personen- und Sachschäden in der Betriebshaftpflichtversicherung für die Apotheke.

Bei Bedarf kann diese Versicherungssumme natürlich auch noch erhöht werden.

Im beinhalteten privaten Haftpflichtbereich beträgt die Versicherungssumme sogar 50 Mio. EUR je Schadenfall.

Informationen für Apotheken
Informationen für Apotheken

Maßgeschneiderter Haftungsschutz für Apotheken

Unternehmer haften für Schäden, die sie selbst, ihre Mitarbeiter oder der Betrieb verursacht haben. Da in Apotheken pharmazeutische Präparate lagern und abgegeben werden, die mitunter ein beträchtliches Risikopotenzial und gesundheitliche Schäden zur Folge haben können, ist die Betriebshaftpflichtversicherung faktisch eine Pflichtversicherung für Apotheker und Apothekerinnen. Das Risiko, nach einem Abgabefehler für eine Gesundheitsschädigung haftbar gemacht zu werden, ist zu groß, als dass man auf einen Versicherungsschutz für solche Haftungsrisiken verzichten könnte.

Allzu oft sind jedoch die Versicherungssummen bei Betriebshaftpflichtversicherungen, die Apotheker und Apothekerinnen abschließen, zu gering angesetzt. Während beispielsweise jeder Autobesitzer einen Haftpflichtschutz in Höhe von mindestens 7,5 Millionen Euro vorweisen muss, begnügen sich viele Apothekeninhaber und Apothekeninhaberinnen mit Haftpflichtsummen von anderthalb bis drei Millionen Euro. Aus unserer langjährigen Erfahrung ist das dem tatsächlichen Risiko nicht angemessen.

Der Haftungsschutz von PharmAssec ist dagegen so ausgelegt, dass der tatsächlichen Risikoexposition Rechnung getragen wird. Konkret sehen die Versicherungssummen deshalb wie folgt aus:

  • Personenschäden: 15 Mio. Euro
  • Sachschäden: 15 Mio. Euro
  • Vermögensschäden: 15 Mio. Euro

Beispiel Fehlabgabe von Kontrazeptiva

Mit Abschaffung der Rezeptpflicht für die „Pille danach“ ist das Risiko für Apotheker und Apothekerinnen, einen Fehler zu begehen, noch einmal deutlich gestiegen. Denn viele Beratungssituationen für diese Notfall-Verhütungsmethode, die nur ein kurzes Zeitfenster lässt, sind nicht optimal. Geht etwas schief, kann es zu unerwünschten Schwangerschaften kommen, aber auch zu Schäden bei der Mutter oder dem Fötus. Wird ein Fehler bei der Abgabe ausgemacht, können Apothekeninhaber oder Apothekeninhaberinnen mit hoher Wahrscheinlichkeit für die entstandenen Schäden haftbar gemacht werden und sich mit hohen Schadenersatzforderungen konfrontiert sehen. Bei einer ungewollten Schwangerschaft können das beispielsweise Unterhaltszahlungen bis mindestens zum 18. Lebensjahr des Kindes sein. Mehr

Beispiel Feuerhaftung Apotheken

befinden sich oft in eng bebauten Stadtbezirken, nicht selten in Altstädten mit historischer Bausubstanz. Andere bevorzugte Standorte für Apotheken sind Ärztehäuser, Einkaufszentren und Bahnhöfe. Allen diesen Standorten gemeinsam ist, dass ein Brand, der von einer Apotheke auf die Nachbarn übergreift, sehr große Schäden bei Dritten verursachen kann. Hier unterscheiden sich Apotheken sehr deutlich zum Beispiel von Discountern auf der grünen Wiese oder Unternehmen in Gewerbegebieten, in denen die Gewerbeimmobilien durch Parkplätze, breite Wege und Straßen voneinander getrennt sind Mehr

Beispiel Nachhaftung

Apotheker und Apothekerinnen, die sich aus dem Berufsleben in den Ruhestand zurückgezogen haben, können immer noch haftbar gemacht werden. Mit dem Verkauf oder der Schließung der Apotheke endet die berufliche Verantwortung noch nicht. Schließlich ist es möglich, dass ein Arzneimittel, das zur aktiven beruflichen Zeit abgegeben wurde, gesundheitliche Schäden bei Kunden erst Jahre später auslöst. Apotheker und Apothekerinnen haften nach dem Gesetz 30 Jahre lang für von ihnen verursachte Personenschäden. Für diese Konstellation ist es wichtig, dass nicht nur realistische Versicherungssummen bei der Betriebshaftpflicht hinterlegt sind, sondern der Haftungsschutz auch noch nach Aufgabe des Berufs weiterhin gilt. Diese Konstellation wird in der Versicherung über eine sogenannte Nachhaftung geregelt, die nach dem Ende der beruflichen Tätigkeit greift.

Bei üblichen Versicherungslösungen liegt die Nachhaftungszeit bei drei bis fünf Jahren, wodurch eine immense und im schlimmsten Fall existenzbedrohende Lücke von 25 und mehr Jahren entstehen kann. Leider wird diese Problematik oft übersehen.

PharmAssec bietet eine unbegrenzte Nachhaftung und deckt somit die gesamte gesetzliche Verjährungsfrist ab. Mehr

Details für Vermittler
Details für Vermittler

Apothekengerechte Versicherungssummen

Der Haftpflichtschutz von PharmAssec ist im Gegensatz zu vielen anderen Versicherungskonzepten dem tatsächlichen Risiko von Apotheken angemessen. Während einige Anbieter Apotheken mit gerade einmal 1,5 bis 3 Millionen Euro absichern, sind die Versicherungssummen bei PharmAssec deutlich höher – und damit auch der Risikoexposition von Apotheken entsprechend.

  • Personenschäden: 15 Mio. Euro
  • Sachschäden: 15 Mio. Euro
  • Vermögensschäden: 5 Mio. Euro