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Erweiterte Außenversicherung

Erweiterte Außenversicherung

Was nicht wiederkehrt, ist oft auch nicht versichert

Marktübliche Außenversicherungen enthalten meist eine Einschränkung, die für Apotheken nicht akzeptabel ist. Denn grundsätzlich gilt, dass nur solche Waren von der Versicherung geschützt werden, die nur vorübergehend nicht am eigenen Standort lagern. Als vorübergehend wird meist eine Zeitspanne von höchstens drei Monaten verstanden.

Diese Einschränkung ist jedoch für Apotheken unangemessen. Denn Waren wie Impfstoffe für Arztpraxen oder Medikamente für Heime werden zwar für eine gewisse Zeit außerhalb der Apotheke gelagert, bleiben in dieser Zeit aber Eigentum des Apothekers bzw. der Apothekerin. Diese Waren kommen auch nicht mehr zurück, sondern werden verbraucht. Und da die Präparate nicht mehr zurückkommen, fallen sie üblicherweise aus dem Versicherungsschutz heraus. Die Folge: Bei Präparaten wie Impfdosen für Arztpraxen oder Betriebsärzte sowie Arzneimittel für Heime und Hospize besteht sehr oft kein Versicherungsschutz.

PharmAssec schließt diese Lücke in der Absicherung. Denn unsere Außenversicherung, die Teil der Multi-Risk-Police ist, enthält einerseits eine erweiterte Definition der Waren, die außerhalb der Apotheke versichert sind, und definiert andererseits die versicherte Dauer auf ein halbes Jahr. Damit sind auch Impfdosen und Arzneimittel für Ärzte und Heime länger abgesichert, als üblicherweise unter „vorübergehend“ verstanden wird.

Informationen für Apotheken
Informationen für Apotheken

Bei PharmAssec sind auch aushäusige Präparate versichert

Eine Werteversicherung gilt grundsätzlich zuerst einmal für den Versicherungsort, also die im Versicherungsvertrag genannte Adresse. Darüber hinaus gibt es aber im Normalfall eine Außenversicherungsklausel, die den Versicherungsschutz auf Waren ausweitet, die zeitweilig nicht am Versicherungsort gelagert werden. Allerdings ist der Schutzumfang der Außenversicherung meist derart eingeschränkt, dass er für Apotheken nicht praktikabel ist.

Nicht versichert sind beispielsweise aushäusige Waren, die von Dieben gestohlen („einfacher Diebstahl“) werden oder die verloren gehen. Darüber hinaus erstreckt sich der Versicherungsschutz meist nur auf Waren, die sich höchstens drei Monate außerhalb der Apotheke befinden. Danach – so die dahinterstehende Logik – müssen die Waren in die Apotheke zurück. Das führt aber faktisch zu einer Lücke im Versicherungsschutz. Denn Impfdosen, die an Kinder- oder Betriebsärzte abgegeben werden, kommen genauso wenig zurück wie Medikamente für Heime und Hospize. Die Werte für diese impfdosen und Medikamente sind damit laut den Versicherungsbedingungen aus dem Versicherungsschutz herausgefallen.

Die Versicherungssummen, mit denen bei Außenversicherungen üblicherweise hantiert wird, orientieren sich zudem in erster Linie an Gegenständen, die beispielsweise während einer Dienstfahrt verloren gehen können. Zumindest für Apotheken, die ein hohes Lieferaufkommen haben, sind solche Maßstäbe unzureichend, da hier mit deutlich höheren Warenwerten gerechnet werden muss. Im Schadenfall drohen Apothekern und Apothekerinnen also Einbußen, weil die versicherten Summen in keiner Weise den tatsächlichen Verlust abdecken.

Apothekenspezifische Probleme bei der Außenversicherung in der Kurzübersicht

  • Eigentum darf sich nur „vorübergehend“ außerhalb des Versicherungsortes befinden.
  • „Vorübergehend“ heißt meist „nicht länger als drei Monate“.
  • Es muss die Absicht vorhanden sein, die Gegenstände zum Versicherungsort zurückzubringen.
  • Waren müssen an einem verschlossenen Ort gelagert werden oder sich unter Aufsicht eines Apothekenmitarbeiters befinden.
  • Lagerbestimmungen müssen eingehalten werden, was insbesondere bei temperatursensiblen Präparaten zu Schwierigkeiten führen kann.
  • Versicherungssummen sind oft zu niedrig kalkuliert.
  • Einfacher Diebstahl und Verlust ist üblicherweise nicht versichert.

Hausbelieferung und Heim- oder Praxisversorgung

Hausbelieferungen

Viele Apotheken liefern einzelne Medikamente, die nicht vorrätig sind und deshalb bestellt werden müssen, im Lauf des Tages an Kunden aus. Laut ABDA werden bundesweit täglich 250.00 Botendienste geleistet. Da es sich dabei üblicherweise um einzelne Packungen handelt, die Kunden auf Rezept verlangen, fallen solche Hausbelieferungen nicht unter die Außenversicherung. Die Präparate sind nämlich bereits in den Besitz der Kunden übergegangen.

Praxis- und Heimversorgungen

Im Gegensatz zu Hausbelieferungen geht es bei der Versorgung von Praxen und Heimen um deutlich größere Warenlieferungen. Sehr oft sind diese Werte zum Lieferzeitpunkt noch Apothekeneigentum, obwohl sich die Präparate tatsächlich in der Verfügungsgewalt von Heimen oder Praxen befinden. Damit sollten diese Waren auch von der Außenversicherung abgesichert werden. Aufgrund der oben genannten Probleme besteht aber oft kein rechtlich verbindlicher Versicherungsschutz. Deshalb sollten insbesondere Apothekeninhaber und Apothekeninhaberinnen, die regelmäßig Heime und/oder Praxen beliefern, prüfen, welche Konditionen für die Außenversicherung gelten. Dabei sind vor allem die Versicherungssummen und die Rechtsverbindlichkeit des Schutzes für Waren, die nicht mehr in die Apotheke zurückkehren, von entscheidender Bedeutung.

Details für Vermittler
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PharmAssec bietet eine Außenversicherung auch für verblisterte Waren

Die in der Allrisk-Police PharmAssec enthaltene Außenversicherung gilt auch für verblisterte Waren und Vorräte, die bis zu sechs Monate außerhalb der Apotheke gelagert werden. Die Versicherungssumme beträgt 50.000 Euro. Ausgenommen davon sind allerdings Elementarschäden.

Damit bietet PharmAssec einen apothekengemäßen Schutz, der deutlich besser ist, als ihn übliche Versicherungslösungen haben. Allgemein verbreitet sind Versicherungssummen von gerade einmal 5.000 Euro. Zudem gelten diese Außenversicherungen in der Regel nur für Waren, die nicht länger als drei Monate außerhalb der Apotheke lagern. Ein weiteres Problem: Waren, die nicht in die Apotheke zurückkommen, sind oft nicht rechtsverbindlich abgesichert.