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Ertragsausfall bei Betriebsunterbrechung

Ertragsausfall bei Betriebsunterbrechung

Die Unterbrechung des Apothekenbetriebs kann umfassend abgesichert werden

Nach größeren Schadensfällen müssen Apotheken oft für einige Zeit geschlossen bleiben, bis sie wieder öffnen können. Denn die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) schreibt genau vor, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, bevor eine Apotheke wieder öffnen darf. Provisorische Lösungen oder Ausnahmen sind nicht vorgesehen und werden von Aufsichtsbehörden in aller Regel auch nicht zugelassen. Es müssen also zuerst alle Schäden in der Apotheke behoben werden, dann erst – nach einer bestandenen Wiedereröffnungsrevision – darf geöffnet werden. In der Zwischenzeit erwirtschaften Inhaber und Inhaberinnen mit der betroffenen Apotheke keine Erträge, müssen aber laufende Kosten wie bspw. Gehälter tragen.

Solche Ertragsausfälle aufgrund einer Betriebsunterbrechung sind bei der Apothekenpolice PharmAssec versichert. Damit wird die wirtschaftliche Situation von Apothekern und Apothekerinnen genau dann stabilisiert, wenn es nötig ist. Und im Gegensatz zu vielen marktüblichen Versicherungskonzepten schützt PharmAssec beispielsweise nicht nur nach einem Brand oder Wasserschaden, sondern bei allen versicherten Gefahren, auch – ohne dass ein Sachschaden vorliegen muss – bei Bombenalarm oder bei einer sonstigen behördlichen Anordnung gegenüber der Apotheke. Bombenalarme und daraus resultierende vorübergehende behördliche Schließungen von Betrieben sind angesichts zahlreicher Blindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg, die Jahr für Jahr in Deutschland entdeckt werden, keine Nebensache.

Informationen für Apotheken
Informationen für Apotheken

Betriebsunterbrechung muss nicht Ertragsausfall heißen

Im Vergleich zu anderen Unternehmen sind Apotheken überdurchschnittlich oft von zeitweiligen Betriebsunterbrechungen betroffen. Denn Apotheken müssen nach einem größeren Schaden zuerst wieder komplett hergestellt werden, bevor an eine Wiedereröffnung zu denken ist. Provisorische Lösungen – wie sie in vielen anderen Betrieben problemlos möglich sind – werden von der Apothekenaufsicht üblicherweise nicht gestattet, Hygieneanforderungen sind streng einzuhalten und Pharmazieräte oder Amtsapotheker erweisen sich immer wieder als ausgesprochen strenge Kontrolleure. Aus diesem Grund ist eine Ertragsausfallversicherung, wie sie von der Allrisk-Police PharmAssec angeboten wird, ein wichtiger Baustein für die Sicherheit von Apotheken.

Die Ursachen für eine erzwungene Betriebsunterbrechung können vielfältig sein: Feuerschäden, Hochwasser, Wasserrohrbrüche sind vermutlich die häufigsten Ursachen, aber auch behördlich angeordnete Schließungen bspw. nach einem Bombenalarmgehören sind realistische Risiken. Die letztgenannten Ursachen sind in den allerwenigsten Versicherungspolicen für Apotheken mitversichert.

Das ist aus unserer Sicht für Apotheken unzureichend. Nehmen wir das Beispiel Bombenalarme, ein Risiko, das der Versicherungsschutz von PharmAssec abdeckt. Auf den ersten Blick mag dieses Risiko „exotisch“ wirken. Doch das Gegenteil ist der Fall, wie ein Blick in die Statistiken zeigt: Allein in West-Berlin wurden bis 1990 etwa 62.000 Sprengbomben von der Polizei unschädlich gemacht. Dazu kommen noch große Mengen von Brandbomben, die in dieser Statistik nicht erfasst wurden. In München verursachte die kontrollierte Sprengung einer 250-Kilogramm-Bombe im August 2012 einen Millionenschaden. Und in Nordrhein-Westfalen werden jährlich an die 1400 Blindgänger gefunden. Fachleute schätzen, dass knapp 20 Prozent aller im Zweiten Weltkrieg abgeworfenen Bomben nicht explodiert sind und als Blindgänger im Erdreich schlummern. Bundesweit sollen das Schätzungen zufolge noch bis zu 100.000 Tonnen explosiver Kriegswaffen sein.

Auch die Gefahr von Überschwemmungen und Hochwasser, die aufgrund des menschengemachten Klimawandels zunimmt, sollte ebenfalls nicht unterschätzt werden. Sogenannte „Hochwasserkatastrophen“ treten immer öfter auf und Starkregen überlasten Gewässer sowie insbesondere auch Kanalisationen. Allgemein lässt sich sagen, dass Wetterlagen, die Hochwasser begünstigen, in Deutschland zunehmen – und damit auch die Gefahr von Wasserschäden.

Viele gängige Versicherungslösungen sind unzureichend

Doch viele dieser Ursachen für eine zeitweilige Apothekenschließung werden von üblichen Absicherungskonzepten nicht berücksichtigt oder sind, wie im Bereich der Elementarschäden mit hohen Selbstbehalten belegt. Das ist aber nicht die einzige Schwierigkeit von zahlreichen Versicherungslösungen: In der Regel enthält eine Inhaltsversicherung nur eine sogenannte „kleine Betriebsunterbrechung“. Diese sichert den Rohertrag einer Apotheke lediglich bis zu einer Höhe von einer Million Euro ab. Gemessen an den tatsächlichen Ausfallzeiten und dem Risikopotential von Apotheken ist das sehr knapp bemessen. PharmAssec bietet deshalb einen deutlich höheren Versicherungsschutz von mindestens 1,5 Mio. EUR, der selbstverständlich auch höher gewählt werden kann.

Aufsichtsbehörden haben das letzte Wort

Im Zusammenhang mit Betriebsunterbrechungen zeigt sich oft noch eine weitere Versicherungslücke. Für Versicherer enden Betriebsunterbrechungen üblicherweise, wenn der Schaden repariert wurde. Die Frage ist jedoch, wer darüber entscheidet, ob ein Schaden behoben wurde oder nicht. Apotheken müssen in jedem Fall das Votum von Aufsichtsbehörden abwarten, bevor sie wieder öffnen können. Die meisten Gewerbeversicherungen sehen aber vor, dass Gutachter und Obleute darüber entscheiden, ob Schäden behoben sind. Das kann die unangenehme Folge nach sich ziehen, dass Schäden aus Sicht der Gutachter behoben sind, während die Aufsichtsbehörde dies verneint, weil es in der Apotheke noch nach Rauch riecht oder zum Beispiel die Luftfeuchtigkeit zu hoch ist. Solange der Versicherer nicht die Entscheidungen von Pharmazieräten oder Amtsapothekern rechtsverbindlich anerkennt, bleibt der Versicherungsschutz lückenhaft. PharmAssec hat deshalb eine sogenannte Pharmazieratsklausel in das Bedingungswerk aufgenommen, so dass für uns wie für Apotheker und Apothekerinnen das Votum der Aufsichtsbehörde entscheidend ist.

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Ist der Neuwertersatz garantiert?

Wenn es um schwere und kostspielige Schäden geht, sind Apotheker und Apothekerinnen davon abhängig, dass der entstandene Schaden vollständig und schnell von der Versicherung ausgezahlt wird, damit die Apotheke neu ausgestattet werden kann und wieder öffnen darf. Doch gerade an einer Auszahlung, die Neuanschaffungen gewährleistet, scheitern viele Versicherungskonzepte. Zwar versprechen Anbieter in der Regel einen „Neuwertersatz“, doch tatsächlich gibt es sehr oft einen Zeitwertvorbehalt. Der besagt, dass für versicherte Gegenstände, deren Zeitwert unter 40 Prozent – gelegentlich auch 30 Prozent – des Neuwerts gesunken ist, nur noch der geringere Zeitwert ersetzt wird. Inhaber und Inhaberinnen müssen aber ihre Ausstattung und Einrichtung vor der Wiedereröffnung komplett erneuert haben. Gilt also ein Zeitwertvorbehalt, muss ein Großteil der Neuanschaffungen trotz Versicherungsschutz selbst bezahlt werden. Das kann Kunden von PharmAssec nicht passieren: Denn wir leisten nach einer Wiederbeschaffung immer Neuwertersatz und verzichten auf jede Art von Zeitwertklauseln. Mehr

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Ertragsausfall-Versicherung von PharmAssec

Die Apothekenpolice PharmAssec enthält eine Ertragsausfall-Versicherung, die bei allen versicherten Gefahren greift. Darunter fallen beispielsweise Feuer- und Wasserschäden, aber auch Bombenalarm (Selbstbehalt 48 Stunden).

Damit ist die Absicherung von PharmAssec im Vergleich zu anderen Versicherungskonzepten für Apotheker und Apothekerinnen deutlich umfassender. Denn üblicherweise gilt eine Ertragsausfall-Versicherung nur bei Feuerschäden. Andere Schadensursachen sind meist nicht mitversichert.